-Das Befischen der Vereingewässer ist mit 2 Gerten erlaubt, davon ausgenommen ist der Inn I - Stauwerk Wasserburg bis zur Brücke der Umgehungsstraße Wasserburg, sowie Murn I+II und die Achen.
Bei Murn I+II, sowie der Achen ist auf die besonderen Kunstköderstrecken zu achten. Hier dürfen nur mit Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch und Fliege mit Einfachhaken verwendet werden.

-Das Fischen mit dem Tiroler Hölzl ist nur mit maximal 3 Fliegen erlaubt.

-Das Fischen vom Boot ist in allen Vereinsgewässern verboten, ausgenommen Penzinger See, Adler Kiesgrube und Staudhamer See mit Vereinsbooten.

-Beginn und Ende des Fischens- der Fischtag beginnt eine Stunde vor Sonnenaufgang und endet mit dem Nachtfischen um 24.00 Uhr.
Die Sommerzeit ist entsprechend zu beachten.

-Bei gesetzten Bojen gilt:
Rote Bojen - Friedfische gesperrt
Blaue Bojen - Raubfische gesperrt

Ausnahme: Köderfische - höchstens 20 Stück täglich.

-Das Fischen in allen Vereinsgewässern erfolgt auf eigene Gefahr.

-An sämtlichen Vereinsgewässern ist das Zelten sowie das Entzünden von Lagerfeuer nicht gestattet.

Der Wechsel von Aktiv auf Passiv und umgekehrt muss spätestens bis 01.11 jeden Jahres beim Schriftführer angezeigt werden.
 

Vogelschutzgebiete am Inn

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