-Das Befischen der Vereingewässer ist mit 2 Gerten erlaubt, davon ausgenommen ist der Inn I - Stauwerk Wasserburg bis zur Brücke der Umgehungsstraße Wasserburg, sowie Murn I+II und die Achen.
Bei Murn I+II, sowie der Achen ist auf die besonderen Kunstköderstrecken zu achten. Hier dürfen nur mit Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch und Fliege mit Einfachhaken verwendet werden.
-Das Fischen mit dem Tiroler Hölzl ist nur mit maximal 3 Fliegen erlaubt.
-Das Fischen vom Boot ist in allen Vereinsgewässern verboten, ausgenommen Penzinger See, Adler Kiesgrube und Staudhamer See mit Vereinsbooten.
-Beginn und Ende des Fischens- der Fischtag beginnt eine Stunde vor Sonnenaufgang und endet mit dem Nachtfischen um 24.00 Uhr.
Die Sommerzeit ist entsprechend zu beachten.
-Bei gesetzten Bojen gilt:
Rote Bojen - Friedfische gesperrt
Blaue Bojen - Raubfische gesperrt
Ausnahme: Köderfische - höchstens 20 Stück täglich.
-Das Fischen in allen Vereinsgewässern erfolgt auf eigene Gefahr.
-An sämtlichen Vereinsgewässern ist das Zelten sowie das Entzünden von Lagerfeuer nicht gestattet.
Der Wechsel von Aktiv auf Passiv und umgekehrt muss spätestens bis 01.11 jeden Jahres beim Schriftführer angezeigt werden.